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Dr. Regina Ahrens
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VHV Allgemeine Versicherung AG
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Bundesrepublik Deutschland
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Quelle: e-recht24.de
Bildnachweise:
Texte:
Regina Ahrens
DATENSCHUTZERKLÄRUNG
1. Datenschutz auf einen Blick
Allgemeine Hinweise
Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie unsere Website besuchen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie unserer unter diesem Text aufgeführten Datenschutzerklärung.
Datenerfassung auf unserer Website
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Wofür nutzen wir Ihre Daten?
Ein Teil der Daten wird erhoben, um eine fehlerfreie Bereitstellung der Website zu gewährleisten. Andere Daten können zur Analyse Ihres Nutzerverhaltens verwendet werden.
Welche Rechte haben Sie bezüglich Ihrer Daten?
Sie haben jederzeit das Recht unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie haben außerdem ein Recht, die Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden. Des Weiteren steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Außerdem haben Sie das Recht, unter bestimmten Umständen die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Details hierzu entnehmen Sie der Datenschutzerklärung unter „Recht auf Einschränkung der Verarbeitung“.
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2. Allgemeine Hinweise und Pflichtinformationen
Datenschutz
Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung. Wenn Sie diese Website benutzen, werden verschiedene personenbezogene Daten erhoben. Personenbezogene Daten sind Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Die vorliegende Datenschutzerklärung erläutert, welche Daten wir erheben und wofür wir sie nutzen. Sie erläutert auch, wie und zu welchem Zweck das geschieht. Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.
Hinweis zur verantwortlichen Stelle
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Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung
Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich. Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.
Widerspruchsrecht gegen die Datenerhebung in besonderen Fällen sowie gegen
Direktwerbung (Art. 21 DSGVO)
Wenn die Datenverarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, haben Sie jederzeit das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. Die jeweilige Rechtsgrundlage, auf denen eine Verarbeitung beruht, entnehmen Sie dieser Datenschutzerklärung. Wenn Sie Widerspruch einlegen, werden wir Ihre betroffenen
personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Widerspruch nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO). Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Wenn Sie widersprechen, werden Ihre personenbezogenen Daten anschließend nicht mehr zum Zwecke der Direktwerbung verwendet (Widerspruch nach Art. 21 Abs. 2 DSGVO).
Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle von Verstößen gegen die DSGVO steht den Betroffenen ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthalts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes zu. Das Beschwerderecht besteht unbeschadet anderweitiger verwaltungsrechtlicher oder gerichtlicher Rechtsbehelfe.
Recht auf Datenübertragbarkeit
Sie haben das Recht, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.
Auskunft, Sperrung, Löschung und Berichtigung
Sie haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Hierzu können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden. Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung besteht in folgenden Fällen: Wenn Sie die Richtigkeit Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten bestreiten, benötigen wir in der Regel Zeit, um dies zu überprüfen. Für die Dauer der Prüfung haben Sie das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten unrechtmäßig geschah / geschieht, können Sie statt der Löschung die Einschränkung der Datenverarbeitung verlangen. Wenn wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr benötigen, Sie sie jedoch zur Ausübung, Verteidigung oder Geltendmachung von Rechtsansprüchen benötigen, haben Sie das Recht, statt der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Wenn Sie einen Widerspruch nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt haben, muss eine Abwägung zwischen Ihren und unseren Interessen vorgenommen werden. Solange noch nicht feststeht, wessen Interessen überwiegen, haben Sie das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Wenn Sie die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten eingeschränkt haben, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.
3. Datenerfassung auf unserer Website, Cookies
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Kontaktformular
Wenn Sie uns per Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter. Die Verarbeitung der in das Kontaktformular eingegebenen Daten erfolgt somit ausschließlich auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Sie können diese Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt. Die von Ihnen im Kontaktformular eingegebenen Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z.B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.
Anfrage per E-Mail, Telefon oder Telefax
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Quelle: e-recht24.de
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Allgemeines
Dr. Regina Ahrens führt Leistungen in den Bereichen „Coaching“, „Konfliktmanagement“, „Entwicklung“ und „Impulse“ gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen vom Auftraggeber/von der Auftraggeberin (im Folgenden auch Klient/Klientin) als angenommen.
Weitere Vereinbarungen sind für Dr. Regina Ahrens nur verbindlich, wenn diese von ihr schriftlich bestätigt werden.
Die von Dr. Regina Ahrens abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schuldet Dr. Regina Ahrens nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Ihre Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten die (unternehmerische) Entscheidung des Auftraggebers/der Auftraggeberin bzw. des Klienten/der Klientin vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen.
Dr. Regina Ahrens ist berechtigt, Hilfskräfte, sachverständige Dritte und andere Erfüllungsgehilfen zur Durchführung eines Beratungsvertrages heranzuziehen. Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen werden von ihr auf Grund der geltenden Bestimmungen weder zugesagt noch erbracht. Diese Leistungen sind vom Auftraggeber/von der Auftraggeberin bzw. vom Klienten/von der Klientin selbst bereitzustellen.
Dr. Regina Ahrens erbringt ihre Leistungen auf der Grundlage der ihr von der Auftraggeberin/vom Auftraggeber bzw. von der Klientin/dem Klienten oder seinen/ihren Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Diese werden von Dr. Regina Ahrens auf Plausibilität überprüft.
Die Gewähr für ihre sachliche Richtigkeit und für ihre Vollständigkeit liegt bei der Auftraggeberin/beim Auftraggeber bzw. beim Klienten/bei der Klientin.
2. Angebote, Honorare
Die Angebote sind freibleibend. Änderungen sind vorbehalten. Alle Honorare verstehen sich in Euro. Nebenkosten, wie Telefongebühren, Reise- und Übernachtungskosten usw. werden dem Klienten/der Klientin bzw. dem Auftraggeber/der Auftraggeberin gesondert in angemessenem Rahmen berechnet.
Die Termine für (Online-)Besprechungen und (Online-)Sitzungen werden zwischen Dr. Regina Ahrens und dem Klienten/der Klientin bzw. dem Auftraggeber/der Auftraggeberin nach beiderseitiger Verfügbarkeit vereinbart. Solange keine Kostenzusage von anderer Stelle vorliegt, gilt der/die Auftraggeber/Auftraggeberin bzw. der Klient/die Klientin als Schuldner des Honorars.
Das Honorar ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig. Die Zurückbehaltung des Honorars und die Aufrechnung sind nur zulässig, wenn die Ansprüche der Auftraggeberin/des Auftraggebers bzw. des Klienten/der Klientin von Dr. Regina Ahrens anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
3. Absage eines Termins
Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Dies gilt auch für kostenlose Erstgespräche. Zeit und Ort der Sitzung werden von den beiden Parteien einvernehmlich vereinbart. Der Klient/die Klientin bzw. der Auftraggeber/die Auftraggeberin verpflichtet sich, zu allen Sitzungen pünktlich zu erscheinen.
Eine kostenfreie Absage oder Terminverschiebung der Besprechung bzw. Sitzung ist bis spätestens zwei Werktage vor dem Termin möglich. Danach wird das Honorar zu 50 % in Rechnung gestellt. Bei Nichterscheinen wird das volle Honorar als Ausfallhonorar fällig.
Abweichend hiervon gilt für Veranstaltungen mit mehreren Teilnehmenden (Workshops, Vorträge, Schulungen etc.): Bei einer Absage der Veranstaltung durch den Auftraggeber/die Auftraggeberin wird ein Ausfallhonorar berechnet. Erfolgt die Absage innerhalb einer Frist von vier bis zwei Wochen, ist ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars zu zahlen. Erfolgt die Absage innerhalb von zwei Wochen und weniger (zwei bis null Wochen) vor dem geplanten Termin, werden 75% des vereinbarten Honorars fällig.
Mit der Vereinbarung eines Termins zum Erstgespräch akzeptiert der Klient/die Klientin bzw. der Auftraggeber/die Auftraggeberin diese Regelung.
4. Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse
Dr. Regina Ahrens ist berechtigt, bei höherer Gewalt die vereinbarten Termine zu verschieben, hierunter fallen auch Leistungshindernisse, die aufgrund von Krankheit, Unfall oder ähnlichem entstanden sind.
In diesem Fall wird Dr. Regina Ahrens den Auftraggeber/die Auftraggeberin bzw. den Klienten/die Klientin schnellstmöglich verständigen und einen Ersatztermin anbieten. Falls der Auftraggeber/die Auftraggeberin bzw. der Klient/die Klientin unter der hinterlassenen Rufnummer nicht zu erreichen war und auch in jedem anderen Fall besteht kein Anspruch auf Übernahme der Anfahrts- oder sonstiger Kosten.
5. Copyright
Alle an den Auftraggeber/die Auftraggeberin bzw. den Klienten/die Klientin ausgehändigten Unterlagen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, in der vereinbarten Vergütung enthalten. Die Unterlagen sind zum persönlichen Gebrauch des Auftraggebers/der Auftraggeberin bzw. des Klienten/der Klientin bestimmt.
Das Urheberrecht an den Unterlagen gehört allein Dr. Regina Ahrens. Dem Auftraggeber/der Auftraggeberin bzw. dem Klienten/der Klientin ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung von Dr. Regina Ahrens ganz oder auszugsweise zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen. Eine Veröffentlichu
ng, auch auszugsweise, ist untersagt.
6. Versicherungsschutz
Jeder Auftraggeber/jede Auftraggeberin bzw. jeder Klient/jede Klientin trägt die volle Verantwortung für sich und seine/ihre Handlungen innerhalb und außerhalb der Termine und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf. Dr. Regina Ahrens weist insbesondere darauf hin, dass es sich weder beim Coaching noch beim Konfliktmanagement um eine Psychotherapie handelt und diese durch ihre Leistungen nicht ersetzen kann. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.
Veranstalter von Team-Coachings, Konfliktmanagement-Sitzungen, Vorträgen, Workshops usw. ist immer der Auftraggeber/die Auftraggeberin bzw. der Klient/die Klientin. Die Teilnehmenden haben deshalb keinen Versicherungsschutz durch Dr. Regina Ahrens.
7. Haftung
Die Informationen und Ratschläge in Coaching-Sitzungen, Konfliktmanagement-Sitzungen, Vorträgen, Workshops, Schulungen u.ä. sowie in allen Dokumentationen sind durch Dr. Regina Ahrens sorgfältig erwogen und geprüft. Bei der Tätigkeit von Dr. Regina Ahrens handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit.
Ein Erfolg ist daher nicht geschuldet. Eine Haftung wird ausgeschlossen. Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers/der Auftraggeberin bzw. des Klienten/der Klientin.
8. Vertraulichkeit
Dr. Regina Ahrens verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Auftraggebers/der Auftraggeberin bzw. des Klienten/der Klientin auch nach der Beendigung des Vertrages Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Kapitale Straftaten sind von der Schweigepflicht ausgeschlossen.
Darüber hinaus verpflichtet sich Dr. Regina Ahrens, die zum Zwecke ihrer Tätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen. Hierzu sei auch auf den Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DS-GVO verwiesen.
9. Mitwirkungspflicht des/der Auftraggebers/Auftraggeberin
Alle durch Dr. Regina Ahrens erbrachten Leistungen erfolgen auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gespräche. Sie beruhen auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Dr. Regina Ahrens möchte in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam machen, dass es sich insbesondere beim Coaching und beim Konfliktmanagement um freie, aktive und selbstverantwortliche Prozesse handelt und bestimmte Erfolge nicht garantiert werden können. Dr. Regina Ahrens steht dem Auftraggeber/der Auftraggeberin bzw. dem Klienten/der Klientin als Prozessbegleiterin und als Unterstützung bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite – die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Auftraggeber/von der Auftraggeberin bzw. vom Klienten/von der Klientin geleistet. Der Auftraggeber/die Auftraggeberin bzw. der Klient/die Klientin sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner/ihrer Situation auseinanderzusetzen.
10. Abgrenzung zur Psychotherapie
Coaching und Konfliktmanagement sind keine Therapie und ersetzen diese auch nicht. Beide basieren auf einer Auftraggeber-Auftragnehmer-Beziehung, die durch ein partnerschaftliches Miteinander gekennzeichnet ist und dabei die Rolle des Coaches/des Konfliktmanagers klar von Therapeuten und Ärzten abgrenzt.
Psychotherapie ist problem- und symptomorientiert, sie beschäftigt sich mit der Vergangenheit und ist bemüht, alte Wunden zu heilen. Coaching und Konfliktmanagement sind lösungsorientiert und auf die Gegenwart, Zukunft und Aktivität ausgerichtet. Psychotherapie ist die gezielte Behandlung einer psychischen Krankheit. Coaching und Konfliktmanagement dienen dem „gesunden“ Menschen, der handlungsfähig und zur Selbstreflexion fähig ist.
Das Ergebnis eines Coachings/eines Konfliktmanagements stellt nicht die Linderung psychischer Beschwerden dar, sondern die individuelle Weiterentwicklung des Auftraggebers/der Auftraggeberin bzw. des Klienten/der Klientin, womit eine Steigerung seiner/ihrer allgemeinen Lebensqualität einhergeht.
11. Sektenerklärung
Hiermit erkläre ich, dass ich nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard (Gründer der Scientology-Organisation) arbeite oder gearbeitet habe, dass ich nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard geschult wurde und keine Kurse und/oder Seminare bei der Scientology-Organisation besuche oder besucht habe, in denen nach der Technologie von L. Ron Hubbard gearbeitet wird und dass sämtliche meiner Leistungen nicht nach dieser Technologie durchgeführt werden. Zudem lehne ich sektiererische Praktiken jedweder Art ab und distanziere mich ausdrücklich von Sekten und ähnlichen Organisationen.
12.Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Auftraggeber/der Auftraggeberin bzw. dem Klienten/der Klientin einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hier durch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Münster. Gerichtstand ist das zuständige Amtsgericht Münster. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Münster, 24. Juni 2020
VERTRAG ZUR AUFTRAGSVERARBEITUNG
GEMÄSS ART. 28 DS-GVO
Vereinbarung der Auftraggeber
von
Dr. Regina Ahrens
mit
Dr. Regina Ahrens
48157 Münster
- nachstehend Auftragnehmer genannt –
1. Gegenstand und Dauer des Auftrags
(1) Gegenstand
Gegenstand des Auftrags zum Datenumgang ist die Durchführung folgender Aufgaben durch den Auftragnehmer.
(2) Dauer
Der Auftrag ist unbefristet erteilt und kann von beiden Parteien mit einer Frist von zwei Wochen zu einem beliebigen Zeitpunkt in Textform gekündigt werden. Die Möglichkeit zur fristlosen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
2. Konkretisierung des Auftragsinhalts
(1) Art und Zweck der vorgesehenen Verarbeitung von Daten
Für die Erbringung der vereinbarten Leistung werden ausschließlich solche Daten erhoben und verarbeitet, die für die Leistungserbringung notwendig sind und vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden bzw. öffentlich einsehbar sind (z. B. durch Internetrecherche generiert werden). Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers kann eine Liste der zur Verarbeitung vorgesehen Daten angefertigt werden.
Die Erbringung der vertraglich vereinbarten Datenverarbeitung findet ausschließlich in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum statt. Eine Verlagerung in ein Drittland ist nicht vorgesehen.
(2) Art der Daten
Gegenstand der Verarbeitung personenbezogener Daten sind folgende Datenarten/-kategorien:
-
Kommunikationsdaten (z. B. Telefon, E-Mail)
-
Vertragsstammdaten (Vertragsbeziehung, Produkt- bzw. Vertragsinteresse)
-
Vertragsabrechnungs- und Zahlungsdaten
-
Auskunftsangaben (von Dritten, z.B. Auskunfteien, oder aus öffentlichen Verzeichnissen)
(3) Kategorien betroffener Personen
Die Kategorien der durch die Verarbeitung betroffenen Personen umfassen je nach Art des Auftrags:
-
Kunden des Auftraggebers
-
Interessenten des Auftraggebers
-
Beschäftigte des Auftraggebers
-
Ansprechpartner des Auftraggebers
3. Technisch-organisatorische Maßnahmen
(1) Der Auftragnehmer hat die Umsetzung der im Vorfeld der Auftragsvergabe dargelegten und erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen vor Beginn der Verarbeitung, insbesondere hinsichtlich der konkreten Auftragsdurchführung zu dokumentieren und dem Auftraggeber zur Prüfung zu übergeben. Bei Akzeptanz durch den Auftraggeber werden die dokumentierten Maßnahmen Grundlage des Auftrags. Soweit die Prüfung des Auftraggebers einen Anpassungsbedarf ergibt, ist dieser einvernehmlich umzusetzen.
(2) Der Auftragnehmer hat die Sicherheit gem. Art. 28 Abs. 3 lit. c, 32 DS-GVO insbesondere in Verbindung mit Art. 5 Abs. 1, Abs. 2 DS-GVO herzustellen. Insgesamt handelt es sich bei den zu treffenden Maßnahmen um Maßnahmen der Datensicherheit und zur Gewährleistung eines dem Risiko angemessenen Schutzniveaus hinsichtlich der Vertraulichkeit, der Integrität, der Verfügbarkeit sowie der Belastbarkeit der Systeme. Dabei sind der Stand der Technik, die Implementierungskosten und die Art, der Umfang und die Zwecke der Verarbeitung sowie die unterschiedliche Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen im Sinne von Art. 32 Abs. 1 DS-GVO zu berücksichtigen (siehe Anlage 1).
(3) Die technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt und der Weiterentwicklung. Insoweit ist es dem Auftragnehmer gestattet, alternative adäquate Maßnahmen umzusetzen. Dabei darf das Sicherheitsniveau der festgelegten Maßnahmen nicht unterschritten werden. Wesentliche Änderungen sind zu dokumentieren.
4. Berichtigung, Einschränkung und Löschung von Daten
(1) Der Auftragnehmer darf die Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nicht eigenmächtig, sondern nur nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers berichtigen, löschen oder deren Verarbeitung einschränken. Soweit eine betroffene Person sich diesbezüglich unmittelbar an den Auftragnehmer wendet, wird der Auftragnehmer dieses Ersuchen unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten.
(2) Soweit vom Leistungsumfang umfasst, sind Löschkonzept, Recht auf Vergessenwerden, Berichtigung, Datenportabilität und Auskunft nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers unmittelbar durch den Auftragnehmer sicherzustellen.
(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Änderungen der zur Leistungserbringung notwendigen Daten (z. B. Adressänderung des Firmensitzes, Änderung des Ansprechpartners, Änderung der Kontodaten etc.) dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.
5. Qualitätssicherung und sonstige Pflichten des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer hat zusätzlich zu der Einhaltung der Regelungen dieses Auftrags gesetzliche Pflichten gemäß Art. 28 bis 33 DS-GVO; insofern gewährleistet er insbesondere die Einhaltung folgender Vorgaben:
a) Der Auftragnehmer ist nicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten
verpflichtet. Als Ansprechpartner beim Auftragnehmer wird Frau Dr. Regina Ahrens,
Inhaberin, 0251/14926640, mail@reginaahrens.de benannt.
b) Die Wahrung der Vertraulichkeit gemäß Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. b, 29, 32 Abs. 4 DS-GVO. Der Auftragnehmer setzt bei der Durchführung der Arbeiten nur Beschäftigte ein, die auf die Vertraulichkeit verpflichtet und zuvor mit den für sie relevanten Bestimmungen zum Datenschutz vertraut gemacht wurden. Der Auftragnehmer und jede dem Auftragnehmer unterstellte Person, die Zugang zu personenbezogenen Daten hat, dürfen diese Daten ausschließlich entsprechend der Weisung des Auftraggebers verarbeiten einschließlich der in diesem Vertrag eingeräumten Befugnisse, es sei denn, dass sie gesetzlich zur Verarbeitung verpflichtet sind.
c) Die Umsetzung und Einhaltung aller für diesen Auftrag erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. c, 32 DS-GVO [Einzelheiten in Anlage 1].
d) Der Auftraggeber und der Auftragnehmer arbeiten auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen.
e) Die unverzügliche Information des Auftraggebers über Kontrollhandlungen und Maßnahmen der Aufsichtsbehörde, soweit sie sich auf diesen Auftrag beziehen. Dies gilt auch, soweit eine zuständige Behörde im Rahmen eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ermittelt.
f) Soweit der Auftraggeber seinerseits einer Kontrolle der Aufsichtsbehörde, einem Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren, dem Haftungsanspruch einer betroffenen Person oder eines Dritten oder einem anderen Anspruch im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ausgesetzt ist, hat ihn der Auftragnehmer nach besten Kräften zu unterstützen.
g) Der Auftragnehmer kontrolliert regelmäßig die internen Prozesse sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass die Verarbeitung in seinem Verantwortungsbereich im Einklang mit den Anforderungen des geltenden Datenschutzrechts erfolgt und der Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet wird.
h) Nachweisbarkeit der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen gegenüber dem Auftraggeber im Rahmen seiner Kontrollbefugnisse nach Ziffer 7 dieses Vertrages.
6. Unterauftragsverhältnisse
Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Solche Unterauftragsverhältnisse sind ausschließlich nach vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber zulässig.
7. Kontrollrechte des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat das Recht, im Benehmen mit dem Auftragnehmer Überprüfungen durchzuführen oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer durchführen zu lassen. Er hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die in der Regel rechtzeitig anzumelden sind, von der Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Auftragnehmer in dessen Geschäftsbetrieb zu überzeugen.
(2) Der Auftragnehmer stellt sicher, dass sich der Auftraggeber von der Einhaltung der Pflichten des Auftragnehmers nach Art. 28 DS-GVO überzeugen kann. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber auf Anforderung die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und insbesondere die Umsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen nachzuweisen.
(3) Der Nachweis solcher Maßnahmen, die nicht nur den konkreten Auftrag betreffen, kann erfolgen durch die Einhaltung genehmigter Verhaltensregeln gemäß Art. 40 DS-GVO.
(4) Für die Ermöglichung von Kontrollen durch den Auftraggeber kann der Auftragnehmer einen Vergütungsanspruch geltend machen.
8. Mitteilung bei Verstößen des Auftragnehmers
(1) Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Einhaltung der in den Artikeln 32 bis 36 der DS-GVO genannten Pflichten zur Sicherheit personenbezogener Daten, Meldepflichten bei Datenpannen, Datenschutz-Folgeabschätzungen und vorherige Konsultationen. Hierzu gehören u.a.
a) die Sicherstellung eines angemessenen Schutzniveaus durch technische und
organisatorische Maßnahmen, die die Umstände und Zwecke der Verarbeitung sowie
die prognostizierte Wahrscheinlichkeit und Schwere einer möglichen Rechtsverletzung
durch Sicherheitslücken berücksichtigen und eine sofortige Feststellung von
relevanten Verletzungsereignissen ermöglichen
b) die Verpflichtung, Verletzungen personenbezogener Daten unverzüglich an den
Auftraggeber zu melden
c) die Verpflichtung, dem Auftraggeber im Rahmen seiner Informationspflicht gegenüber
dem Betroffenen zu unterstützen und ihm in diesem Zusammenhang sämtliche
relevante Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen
d) die Unterstützung des Auftraggebers für dessen Datenschutz-Folgenabschätzung
e) die Unterstützung des Auftraggebers im Rahmen vorheriger Konsultationen mit der
Aufsichtsbehörde
(2) Für Unterstützungsleistungen, die nicht in der Leistungsbeschreibung enthalten oder nicht auf ein Fehlverhalten des Auftragnehmers zurückzuführen sind, kann der Auftragnehmer eine Vergütung beanspruchen.
9. Weisungsbefugnis des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit ergänzende Weisungen über Art, Umfang und Verfahren der Auftragsverarbeitung gegenüber dem Auftragnehmer zu erteilen. Weisungen können
- schriftlich
- per Fax
- per E-Mail
- mündlich
erfolgen. Sollte die Weisung mündlich erfolgen, hat der Auftraggeber die Weisung unverzüglich in Textform gegenüber dem Auftragnehmer zu bestätigen.
(2) Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, wenn er der Meinung ist, eine Weisung verstoße gegen Datenschutzvorschriften. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung der entsprechenden Weisung solange auszusetzen, bis sie durch den Auftraggeber bestätigt oder geändert wird.
10. Löschung und Rückgabe von personenbezogenen Daten
(1) Kopien oder Duplikate der Daten werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt. Hiervon ausgenommen sind Sicherheitskopien, soweit sie zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung erforderlich sind, sowie Daten, die im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich sind.
(2) Aufgrund der Stammkundenstruktur des Auftragnehmers und der Tatsache, dass aufeinanderfolgende Aufträge in der Regel aufeinander aufbauen, werden die zur Leistungserbringung erhobenen Daten standardmäßig auch über das Ende der Leistungserbringung hinaus gespeichert. Der Auftraggeber kann dieser Regelung jederzeit in Textform widersprechen und die Löschung bzw. Rückgabe von personenbezogenen Daten im Einzelnen oder in ihrer Gesamtheit verlangen.
(3) Dokumentationen, die dem Nachweis der auftrags- und ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, sind durch den Auftragnehmer entsprechend der jeweiligen Aufbewahrungsfristen über das Vertragsende hinaus aufzubewahren. Er kann sie zu seiner Entlastung bei Vertragsende dem Auftraggeber übergeben.
Das Dokument ist maschinenerstellt und daher ohne Unterschrift gültig.
Anlage 1 – Technisch-organisatorische Maßnahmen
1. Vertraulichkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DS-GVO)
Der unbefugte Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen wird durch ein Sicherheitsschloss sowie eine weitere mit Schlüssel sicherbare Tür vermieden.
Die unbefugte Systembenutzung wird durch sichere Kennwörter verhindert. Beim Verlassen des Arbeitsplatzes wird der Rechner gesperrt.
Das unbefugte Lesen, Kopieren, Verändern oder Entfernen innerhalb des Systems wir durch bedarfsgerechte Zugriffsrechte vermieden.
2. Integrität (Art. 32 Abs. 1 lit. b DS-GVO)
Das unbefugte Lesen, Kopieren, Verändern oder Entfernen bei elektronischer Übertragung oder Transport wird durch eine SSL-Verschlüsselung vermieden.
Die Feststellung, ob und von wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssysteme eingegeben, verändert oder entfernt worden sind, erfolgt durch die Systembetreuung durch Dr. Regina Ahrens.
Beim Versand auf dem Postweg werden Dokumente durch blickdichte Hüllen geschützt.
3. Verfügbarkeit und Belastbarkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DS-GVO)
Den Schutz gegen zufällige oder mutwillige Zerstörung bzw. Verlust ermöglichen wir durch regelmäßige externe Backups, das Virenschutzprogramm McAfee LiveSafe und die Firewall sowie weitere standardmäßig installierte Windows-Sicherheitsfunktionen. Bei der Entfernung mobiler Datenverarbeitungsgeräte aus der Büroumgebung (z. B. Notebook-Transport zu Terminen außer Haus) stehen diese unter ständiger Aufsicht von Dr. Regina Ahrens.
Die rasche Wiederherstellbarkeit der Daten (Art. 32 Abs. 1 lit. c DS-GVO) ist durch die Backups gegeben.
4. Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung (Art. 32 Abs. 1 lit. d DS-GVO; Art. 25 Abs. 1 DS-GVO)
Die Erhebung und Verarbeitung von Daten werden auf das für die Leistungserbringung Notwendige beschränkt – dazu dienen auch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 Abs. 2 DS-GVO). Alle Daten werden mit äußerster Sensibilität behandelt und nach bestem Wissen und Gewissen geschützt. Für die Analyse des Nutzerverhaltens werden Facebook Pixel, für die Auftragsverarbeitung Programme wie Elopage, ActiveCampaign, Zapier, Lexoffice, Kontist und MS Office 365, für die Kommunikation Skype, Zoom, MS Teams, Manychat oder ähnliche Programme und für die Evaluation der Angebote Umfragetools wie LimeSurvey o.ä. genutzt.